Durch aktuellen Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 2020 kann das Training wieder aufgenommen werden. Unser Obmann, Markus Campregher, hat sich mit den Coaches aller Units abgesprochen und einen Ablauf-, sowie einen Trainingsplan erstellt. Für die Steelsharks ist es sehr wichtig, allen Mitgliedern wieder etwas Sport und Abwechslung zu bieten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Es wird zuerst eine kleine Anlaufphase mit Kleingruppen bis zu 10 Personen (inklusive Trainer) auf dem Kunstrasenfeld in Traun geben.
Das Feld wird in einzelne Bereiche eingeteilt, sodass jede Sektion (American Football KM, American Football Jugend, American Football Flag und Cheerleading) einen eigenen Bereich zu einem zugeteilten Zeitslot zur Verfügung steht.

So kann rasch auf gesetzliche Lockerungen oder auch Einschränkungen reagiert werden.

Nachfolgend wichtige Punkte der Verordnungen des AFBÖ, ASKÖ sowie des Sportzentrums Traun.

Trainingsorganisation

• Abstand von 2 Meter zu anderen Personen
• Trainiert wird in der Kleingruppe bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden Trainer / Betreuer, d.h. in der Regel 9 Sportler + 1 Trainer).
• Die Zusammensetzung der Kleingruppe sollte bei jedem Training gleichbleiben (dieselben Sportler trainieren miteinander)
• Trainingsgruppen trainieren im zugeteilten Bereich auf dem Kunstrasen und vermeiden Begegnungen mit anderen Trainingsgruppen (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen)
• Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -Orte der jeweiligen Gruppen
• Die Sportler / Trainingsgruppen sind immer von einem Trainer zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!
• Das Training im Sportzentrums Traun ist unter Ausschluss von Publikum, Eltern und Presse abzuhalten.
• Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit dem gesamten namhaft gemachten Trainingsgruppe 5 min. vor der zugeteilten Trainingszeit (kein nachträglicher Zutritt möglich!).
• Es wird nur ein Zugang (Zugang Büro) in das Stadion
• Ab dem Betreten des Stadions bis zum Verlassen ist das Tragen eines Mundschutzes vorgeschrieben (ausgenommen zugeteilte Trainingsfläche).
• Beim Eingang wird ein Desinfektionmittel zur Verfügung gestellt
• Aktuell werden keine Garderoben-/Sanitär-/Massageräume zur Verfügung gestellt.
• Es sind nur Personen die eine unterzeichnete Einverständniserklärung (bei Minderjährigen durch den Erziehungsberechtigten) berechtigt das Stadion zu betreten.
• Die Sportler sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu informieren

An- und Abreise

• Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
• Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer Personen, die in einem Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben gilt 1 Meter Abstand und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen
• Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – keine Anwesenheit während des Trainings auf der Sportstätte erlaubt!

• Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
• Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft zuhause ist ratsam

Vor dem Training

• Alle Sportler kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort
• Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren
• Die Sportler bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch mit zum Training
• Der Trainer kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der Spieler und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen

Trainingsdurchführung

• Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum müssen immer so organisiert werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet werden kann
• Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten / Korrigieren von Übungen den Mindestabstand von 2 Metern zum Sportler ein
• Jeder Sportler benutzt seine eigene Trinkflasche

Was ist erlaubt?

Umgang mit dem Sportgerät
• Passen / Werfen / Schlagen erlaubt
• Fangen / Annehmen erlaubt
• Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder Sportler den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften)
• Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.

Was ist im Training NICHT erlaubt?

• Hallentraining (Sporthallen bleiben vorerst geschlossen)
• Körperkontakt
• Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
• Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-) medizinische BetreuerInnen.
• Sportler, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fernzubleiben (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern)
• Sportler, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem Trainer und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen

Nach dem Training

• Nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren
• Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
• Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden (mit Mundschutz)
• Der Sportler nimmt seine Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit und ist für die Reinigung verantwortlich.
• Umziehen / Duschen erfolgt zuhause (keine Nutzung von Waschräumen)
• Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion

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